Freirudern im SRC

Die Freiruderprüfung beendet per Definition die Anfängerausbildung. Faktisch ist sie die Befähigung zum eigenständigen Rudern.

Um die Freiruderprüfung zu absolvieren sind grundlegende praktische Fähigkeiten im Ruderboot notwendig, darüber hinaus ist grundlegendes theoretisches Wissen über das Rudern, das Ruderboot und das Befahren von Wasserstraßen notwendig.

Die Abnahme der Freiruderprüfung wird durch den Sportwart organisiert. Die Prüfungsanforderungen regelt die Freiruderprüfverordnung. Im Zuge der Freiruderprüfung wird immer ein Theorielehrgang angeboten. Die praktische Vorbereitung erfolgt jedoch in den Übungsgruppen durch die Übungsgruppenleiter.

 


Termine

Die Lehrgangs- und Prüfungstermine sind im Kalender des Mitgliederbereichs zu finden.

 

Der Lehrgang ist in zwei Teile geteilt:

Die beiden Teile sind aufeinander aufbauend und nicht wiederholend. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Bitte vorher über den Mitgliederbereich (bzw. den Link) anmelden!

 

Es gibt im Juni zwei Prüfungstermine und einen im August:

Bitte unbedingt vorher zur Prüfung über den Mitgliederbereich (bzw. den Link) anmelden!

Weitere Prüfungen zu einem späteren Zeitpunkt sind nach Absprache und Beendigung der ersten beiden Prüfungstermine möglich.

 

Bei Fragen wendet Euch bitte an christoph.bubert@segeberger-ruderclub.de


Prüfungsordnung

Die Freiruderprüfverordnung regelt die Anforderungen an die Freiruderprüfungen, sowie deren Ablauf.

Download
Freiruderprüfverordnung des Segeberger R
Adobe Acrobat Dokument 126.0 KB